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Das offizielle EU-Muster-Widerrufsformular - Wortlaut, Anwendung und häufige Fehler

Der amtliche Text aus Anhang I der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Wir zeigen, wie Online-Shops das Formular korrekt einsetzen, wo Anpassungen erlaubt sind und welche Fehler in der Praxis am häufigsten passieren.

Von EU Widerrufs-Button Pro Redaktion 9 Min Lesezeit

Das EU-Muster-Widerrufsformular ist die formularisierte Vorlage, mit der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag widerrufen können. Es ist Teil der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und in Deutschland über Anlage 2 zu Artikel 246a §1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB im nationalen Recht verankert. Online-Händler müssen das Muster zusammen mit der Widerrufsbelehrung bereitstellen, auch dann, wenn ab dem 19. Juni 2026 zusätzlich ein interaktiver Widerrufs-Mechanismus angeboten wird.

Dieser Beitrag dokumentiert den Wortlaut, erklärt die Pflicht-Bestandteile, zeigt häufige Fehler bei der Umsetzung und beschreibt die Integration in einen Online-Shop.

Die rechtliche Grundlage

Das Muster-Widerrufsformular steht in Anhang I Teil B der Richtlinie 2011/83/EU. In Deutschland wurde es wortgleich in Anlage 2 zu Artikel 246a §1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB übernommen. Der Unternehmer muss das Muster dem Verbraucher zusammen mit der Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.

Die Richtlinie (EU) 2023/2673 ändert die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU. Sie lässt das Muster-Formular inhaltlich unverändert, ergänzt aber ab dem 19. Juni 2026 die Pflicht, eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Website bereitzustellen. Muster und Button stehen nebeneinander: das Muster ist die formularisierte Vorlage für den schriftlichen Weg, der Button die elektronische Eingabe-Variante im Storefront.

Rechtsquelle Anlage 2 zu Artikel 246a §1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB - wortgleich mit Anhang I Teil B der Richtlinie 2011/83/EU. Die Richtlinie (EU) 2023/2673 lässt diesen Anhang unverändert und ergänzt ab 19.06.2026 die zusätzliche Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion.

Wer das amtliche Muster wortgleich verwendet, kann sich auf die im deutschen Recht anerkannte Gesetzlichkeitsfiktion stützen: Die wortgleiche Übernahme gilt ohne weitere Prüfung als ordnungsgemäß. Eigene Formulierungen, Glättungen oder Übersetzungen können diesen Schutz entziehen. Im Streitfall muss der Händler dann nachweisen, dass die eigene Fassung den Anforderungen der Norm gleichwertig entspricht.

Eine zweite Besonderheit betrifft die Bereitstellungsform. Belehrung und Muster müssen auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von §126b BGB übermittelt werden. Eine reine HTML-Seite, deren Inhalt der Händler nachträglich ändern kann, gilt nicht als dauerhafter Datenträger. Rechtssicher sind PDF-Download, in der Bestätigungs-E-Mail mitgeschickte PDF-Anhänge oder eine direkt aus dem Browser druckbare Version.

Der vollständige Wortlaut

Der folgende Wortlaut entspricht der Anlage 2 EGBGB und damit Anhang I Teil B der Richtlinie 2011/83/EU.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses
Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die
   Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den
   Unternehmer einzufügen]:

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
  Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der
  folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

_____________
(*) Unzutreffendes streichen.

Jeder Block hat eine eigene juristische Funktion.

Der Adress-Block identifiziert den Empfänger der Erklärung. Er muss eine ladungsfähige Anschrift enthalten, also eine Adresse, unter der eine Klage zugestellt werden könnte. Postfächer oder Packstationen reichen dafür nicht. Faxnummer und E-Mail-Adresse sind optional.

Der Erklärungs-Block enthält die zentrale Willenserklärung. Die Doppel-Formulierung “ich/wir” deckt sowohl Einzel- als auch Gemeinschafts-Bestellungen ab. Die Doppelung “Waren / Dienstleistung” gehört zu den Pflicht-Bestandteilen, weil dasselbe Muster für beide Vertragsarten gilt. Die in Klammern hinzugefügten Sternchen und der Hinweis “Unzutreffendes streichen” am Fuß sind ebenfalls verbindlich.

Der Datums-Block ist für die Fristberechnung entscheidend. Das Bestelldatum gilt bei Dienstleistungs-Verträgen, das Empfangsdatum bei Warenkäufen. Die 14-Tages-Frist nach §355 Abs. 2 BGB beginnt am Tag nach dem maßgeblichen Datum.

Der Identifikations-Block stellt die Zuordnung zur Bestellung sicher. Bei Online-Bestellungen sind die Daten in der Regel aus der Bestellung ableitbar.

Der Unterschrifts-Block ist ausdrücklich nur bei Mitteilung auf Papier erforderlich. Bei elektronischer Übermittlung (E-Mail, Web-Formular, App) entfällt die Unterschrift.

Pflichtfelder und Optional-Felder

Das Muster enthält nur Pflicht-Bestandteile. Über das Muster hinaus dürfen Händler zusätzliche Felder anbieten, sofern diese als optional gekennzeichnet sind und die Wirksamkeit des Widerrufs nicht davon abhängt.

BlockPflichtZulässige optionale ErgänzungUnzulässig
Adresse des UnternehmersJa, ladungsfähigTelefonnummer, Support-MailReines Postfach, Packstation
ErklärungstextJa, wortgleich-Eigene Formulierung
Bestelldatum / ErhaltsdatumJaBestellnummer (Vereinfachung)Pflichtfeld Geburtsdatum
Name und Anschrift VerbraucherJaLand (Dropdown)Pflichtfeld Telefonnummer
UnterschriftNur PapierZeitstempel (online)Pflichtfeld Unterschrift online
WiderrufsgrundNeinOptionales DropdownPflichtfeld Begründung

Die häufigste Praxis-Ergänzung ist das Feld “Bestellnummer”, weil es die Zuordnung im Backend deutlich vereinfacht. Solange es optional gekennzeichnet ist und der Widerruf auch ohne diese Angabe akzeptiert wird, ist die Ergänzung zulässig.

Häufiger Fehler: Ein Pflichtfeld für den “Widerrufsgrund”. Das Widerrufsrecht ist nach §355 BGB ausdrücklich begründungsfrei. Wer einen Pflicht-Grund einfordert, erschwert die Ausübung über das gesetzlich Geschuldete hinaus.

Online-Anwendung: vom Formular zum Button

Ab dem 19. Juni 2026 verändert sich die Rolle des Muster-Formulars. Es bleibt verpflichtende Beilage zur Belehrung, wird aber technisch durch den neuen Widerrufsbutton flankiert. Beide Elemente bestehen parallel: das Muster für den traditionellen Weg (Papier, E-Mail mit Anhang) und der Button für den elektronischen Soforteingang.

Eine konforme Online-Implementierung erfüllt typischerweise die folgenden Anforderungen:

  • Der Eingangspunkt ist auf jeder Storefront-Seite klar wahrnehmbar.
  • Die Maske ist ohne Login zugänglich, ein Bestell-Lookup über E-Mail-Adresse und Bestellnummer reicht aus.
  • Die Pflicht-Felder des Muster-Formulars sind als Pflichtfelder markiert.
  • Optionale Ergänzungen sind als solche erkennbar.
  • Nach Absenden erscheint eine Bestätigungs-Seite und eine automatisierte E-Mail geht an den Verbraucher.
  • Das ausgefüllte Muster hängt als PDF an der Bestätigung, als dauerhafter Datenträger.
  • Im Backend entsteht eine strukturierte Speicherung des Vorgangs.

Muster-Formular und Widerrufsbutton wachsen so zu einer Einheit zusammen: Das Muster ist der dokumentenförmige Output, der Button die strukturierte Eingabe. Eine ausführliche Darstellung der Button-Anforderungen steht im Beitrag zur Widerrufsbutton-Pflicht 2026, die rechtliche Hintergrundanalyse der Reform im Beitrag zur EU-Richtlinie 2023/2673.

Sprach-Versionen

Wer in einen EU-Markt liefert, sollte das Formular in der jeweiligen Landessprache anbieten. Die Pflicht folgt aus dem allgemeinen Verbraucherschutzgrundsatz, dass Pflichtinformationen für den Verbraucher verständlich sein müssen.

Die amtlichen Übersetzungen sind über die offiziellen Quellen verfügbar.

SpracheGeltungOffizielle Quelle
Deutsch (DE)DeutschlandAnlage 2 EGBGB (gesetze-im-internet.de)
Deutsch (AT)ÖsterreichFAGG, abrufbar im RIS
FranzösischFrankreichCode de la consommation (Legifrance)
ItalienischItalienCodice del Consumo
SpanischSpanienReal Decreto Legislativo 1/2007
NiederländischNiederlandeBurgerlijk Wetboek 6

Die konsolidierte Fassung der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU in allen 24 EU-Amtssprachen ist auf eur-lex.europa.eu abrufbar. Bei eigenen Übersetzungen besteht ein eigenes Risiko: Auch kleine Abweichungen vom amtlichen Wortlaut können den Schutz der Gesetzlichkeitsfiktion zerstören. Empfehlung: für jede Sprache die amtliche Konsolidierungsfassung verwenden.

Sprach-Pflicht Das Muster-Formular sollte in der Sprache des Verbrauchers verfügbar sein. Englisch als Universalsprache reicht für französische, italienische oder spanische Verbraucher in der Regel nicht.

Häufige Fehler in der Praxis

In typischen Online-Shops tauchen wiederkehrende Fehler beim Muster-Widerrufsformular auf.

Anschrift nicht ladungsfähig

Im Adress-Block steht ein Postfach, eine Packstationsnummer oder nur eine E-Mail-Adresse. Solche Angaben verfehlen das gesetzliche Erfordernis einer ladungsfähigen Anschrift. Bei GmbHs ist das in der Regel die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift, bei Einzelunternehmern die Betriebs- oder Wohnadresse.

Fehler 1: Nicht-ladungsfähige Anschrift. Postfächer und Packstationen reichen nicht. Die Anschrift muss so beschaffen sein, dass unter ihr eine Klage zugestellt werden könnte.

Erklärungstext umformuliert

Variationen wie “Hiermit storniere ich” statt “Hiermit widerrufe ich”, die Streichung der Doppel-Formulierung “ich/wir” oder der Wegfall des Hinweises “Unzutreffendes streichen” sind verbreitet. Jede dieser Änderungen entzieht dem Formular den Schutz der Gesetzlichkeitsfiktion.

Fehler 2: Umformulierter Erklärungstext. Der amtliche Wortlaut ist Mindeststandard. Empfehlung: wortgleich übernehmen.

Nur Papierform, keine Online-Alternative

Das Formular liegt nur als statisches PDF zum Download vor. Bis zum 18. Juni 2026 reicht das, ab dem 19. Juni 2026 braucht es zusätzlich einen elektronischen Eingabe-Mechanismus.

Fehler 3: Keine Online-Alternative. Ab 19.06.2026 muss neben dem Muster-Formular ein elektronischer Eingabe-Mechanismus verfügbar sein.

Maschinelle Übersetzung

In Multi-Country-Shops finden sich oft maschinelle Übersetzungen ohne Abgleich mit der amtlichen EU-Fassung. Konsequenz: Der Schutz der Gesetzlichkeitsfiktion ist auch in der jeweiligen Sprachfassung verloren.

Fehler 4: Maschinelle Übersetzung. Für jede Sprache die amtliche EU-Fassung aus eur-lex verwenden, sie ist für alle 24 Amtssprachen verfügbar.

Nicht auf dauerhaftem Datenträger

Das Formular liegt nur als HTML-Seite ohne Druck- oder Download-Funktion vor. Das verfehlt die Form-Anforderung des §126b BGB. Erforderlich ist mindestens eine druckbare PDF-Version oder ein per E-Mail versandter Anhang.

Fehler 5: Kein dauerhafter Datenträger. Eine HTML-Seite ohne Download-Funktion ist kein dauerhafter Datenträger. Erforderlich: PDF-Download oder E-Mail-Anhang.

Wie das Formular technisch eingebunden wird

Für die technische Integration gibt es vier Standard-Patterns.

PDF-Download in der Widerrufsbelehrung

Die einfachste Variante. Das Muster-Formular liegt als statische PDF im Asset-Ordner des Themes und wird aus der Belehrungs-Seite verlinkt:

<div class="widerruf-download">
  <h3>Muster-Widerrufsformular</h3>
  <p>Für Ihren Widerruf können Sie das amtliche EU-Muster verwenden:</p>
  <a href="{{ 'widerrufsformular-muster.pdf' | asset_url }}"
     download
     class="btn btn-primary">
    Muster-Formular (PDF) herunterladen
  </a>
</div>

Vorteile: keine zusätzliche Infrastruktur, keine laufenden Kosten. Nachteile: keine strukturierte Speicherung, kein automatischer Order-Abgleich, ab 19.06.2026 nicht mehr als alleinige Lösung tragfähig.

Online-HTML-Formular mit Backend-Anbindung

Eine eigene Seite mit Formular-Maske, deren Submit an einen Backend-Endpoint geht, der die strukturierte Speicherung, die Bestätigungs-E-Mail und einen Datenbank-Eintrag erzeugt. Vorteile: strukturierte Daten, automatisierbar. Nachteile: Eigenentwicklung, laufende Wartung.

Theme App Extension

Vorgefertigte Komponente einer Drittanbieter-App, die per Shopify Theme App Extension eingebunden wird. Vorteile: kein eigener Wartungsaufwand, juristische Prüfung beim Anbieter, automatische Updates. Nachteile: Drittanbieter-Abhängigkeit, laufende Kosten je nach Tarif.

Ergänzend lässt sich das Muster-Formular in der Bestätigungs-E-Mail als deep-linked URL versenden. Der Empfänger kann das Formular ohne erneute Bestelldaten-Eingabe öffnen.

MethodeBis 06/2026Ab 06/2026Strukturierte SpeicherungAufwand
PDF-DownloadJaNein (allein)NeinNiedrig
HTML-FormularJaJaManuellHoch
Theme App ExtensionJaJaAutomatischNiedrig
E-Mail-LinkErgänzungErgänzungAutomatischMittel

Audit-Pflicht und Aufbewahrung

Aus der Pflicht zur Bestätigung in Textform und der allgemeinen Beweislast folgt, dass der Eingang des Widerrufs strukturiert dokumentiert sein sollte. Sonst lässt sich die Bestätigung im Streitfall nicht belegen.

Ein vollständiger Eintrag pro Widerruf enthält typischerweise:

  • Bestellnummer und Bestelldatum
  • Identifikation des Verbrauchers (Name, E-Mail, ggf. Anschrift)
  • Datum und Uhrzeit des Widerruf-Eingangs
  • Liste der widerrufenen Artikel
  • Anschrift der Rücksendung
  • Status der Rückzahlung (Datum, Betrag, Methode)
  • Versand- und Empfangsstatus der Bestätigungs-E-Mail

Die Aufbewahrungsdauer folgt zwei parallelen Regimen. §257 HGB verlangt zehn Jahre für Buchungsbelege und sechs Jahre für sonstige Geschäftskorrespondenz. Widerrufs-Vorgänge mit Erstattung wirken umsatzsteuerlich und gelten in der Regel als buchungsrelevant. Artikel 17 Abs. 3 lit. b DSGVO lässt das Löschungsrecht hinter dieser Aufbewahrungsfrist zurücktreten.

Audit-Trail Mindestens zehn Jahre Aufbewahrung gemäß §257 HGB für buchungsrelevante Vorgänge. Eintrag pro Widerruf mit Zeitstempel, Bestellbezug, Erstattungsstatus und Empfangsbestätigung. Ein normales E-Mail-Postfach ist in der Regel nicht strukturiert durchsuchbar.

Häufige Fragen

Muss ich das EU-Muster wortgenau übernehmen? Empfohlen ja. Eigenformulierungen sind erlaubt, kosten aber den Schutz der Gesetzlichkeitsfiktion. Wer das Muster wortgleich verwendet, gilt ohne weitere Prüfung als ordnungsgemäß belehrend.

Was zählt als “Bestelldatum”? Bei Warenkäufen das Empfangsdatum, bei Dienstleistungs-Verträgen das Vertragsabschluss-Datum. Beide Felder sind im Muster mit “Unzutreffendes streichen” verbunden.

Brauche ich eine Unterschrift bei Online-Widerruf? Nein. Das Muster sieht die Unterschrift nur bei “Mitteilung auf Papier” vor. Bei elektronischer Übermittlung entfällt sie.

Kann der Verbraucher per formloser E-Mail widerrufen? Ja. Das Muster ist eine Erleichterung, keine Pflicht für den Verbraucher. Eine eindeutige formlose Erklärung ist rechtlich gültig, sofern sie den Widerrufs-Willen klar erkennen lässt.

Muss ich das Formular per Post akzeptieren? Ja. Verbraucher dürfen jederzeit auf dem Postweg widerrufen. Die Anschrift in der Belehrung muss daher ladungsfähig sein.

Was passiert, wenn das Formular auf der Website fehlt? Die Belehrung gilt als nicht ordnungsgemäß. Konsequenz: Die Widerrufsfrist verlängert sich nach §356 Abs. 3 BGB auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Hinzu kommt das Abmahn-Risiko nach §8 UWG.

Reicht es, das Formular nur in den AGB zu verlinken? Nein. Das Muster muss zusammen mit der Widerrufsbelehrung an einer klar wahrnehmbaren Stelle stehen. Eine versteckte Verlinkung im AGB-Footer erfüllt die Bereitstellungs-Pflicht nicht.

Wie wird das Formular DSGVO-konform gespeichert? Erforderlich ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO mit jedem Dienstleister, der die Daten verarbeitet. Die Speicherung sollte innerhalb der EU erfolgen oder über zulässige Übermittlungswege abgesichert sein. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind die Daten zu pseudonymisieren oder zu löschen.

Praxis-Tipp

Wer das EU-Muster-Widerrufsformular schnell und rechtssicher in einen Online-Shop einbinden möchte, kann den Widerrufsformular-Generator auf euwiderruf.com nutzen. Das Tool erstellt das Muster wortgenau nach Anlage 2 EGBGB in mehreren Sprachen, übernimmt die Händler-Daten aus Eingabefeldern und liefert auf Wunsch eine druckbare PDF-Version und ein eingebettetes HTML-Formular.

Checkpoint: Wer Muster-Formular und strukturierte Dokumentation zusammen lösen will, braucht eine kombinierte Lösung aus Belehrung, interaktivem Mechanismus und strukturierter Speicherung. Der Generator deckt die ersten beiden Schritte ab, die Dokumentations-Infrastruktur ergänzt EU Widerrufs-Button Pro über die Shopify-Theme-App-Extension.

Für eine vollständige Compliance-Lösung mit Mehrsprach-Versand und automatisierter Bestätigung ist die Theme-App-Extension von EU Widerrufs-Button Pro empfehlenswert. Details im Beitrag zur Widerrufsbutton-Pflicht 2026. Den Hintergrund der gesamten Reform liefert der Beitrag EU-Richtlinie 2023/2673 erklärt.


Quellen:

  • Anhang I Teil B der Richtlinie 2011/83/EU, EUR-Lex
  • Anlage 2 zu Artikel 246a §1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, gesetze-im-internet.de
  • §§ 355, 356, 356a (n.F. ab 19.06.2026), 357, 357a BGB, gesetze-im-internet.de
  • Richtlinie (EU) 2023/2673 (neuer Artikel 11a Verbraucherrechte-Richtlinie), EUR-Lex

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Im konkreten Einzelfall ist eine anwaltliche Prüfung erforderlich.