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Widerrufsrecht in Österreich - wie das FAGG die EU-Pflicht ab 2026 umsetzt

In Österreich regelt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) seit Jahren die Verbraucherrechte im Online-Handel. Die neue EU-Richtlinie ab Juni 2026 bringt zusätzliche Anforderungen - wir gehen durch, worauf österreichische Shop-Betreiber jetzt achten sollten und warum die Strafrisiken hier deutlich höher liegen als in Deutschland.

Rechtsgrundlage
FAGG §§11-18
Widerrufsfrist
14 Tage
EU-Mitglied
Ja

Österreich hat die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83 mit dem FAGG umgesetzt.

Primärquellen - Originaltexte

Die folgenden Paragraphen und Verordnungstexte regeln das Widerrufsrecht in Österreich im Original. Wir verlinken auf die offiziellen Gesetzes-Datenbanken - Stand: Mai 2026, vollständige Verbindlichkeit der jeweiligen amtlichen Fassung.

Umsetzungsstand der EU-Richtlinie 2023/2673

Die Umsetzung erfolgt über das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026), Ministerialentwurf 80/ME XXVIII. GP. Anwendungsbeginn der neuen Pflichten ist - wie EU-weit - der 19. Juni 2026.

Landesspezifische Anforderungen

01 · FAGG §11

Regelt die 14-tägige Widerrufsfrist analog zu §355 BGB Deutschland.

02 · Verein für Konsumenteninformation (VKI)

Aktive Abmahnstelle.

03 · Sprache

Bei Verkauf an österreichische Verbraucher muss die Widerrufsbelehrung in deutscher Sprache vorliegen.

Aufsichts- und Verbraucherschutzbehörden in Österreich

Bei Verstößen gegen das Widerrufsrecht kommen typischerweise folgende Akteure ins Spiel - sowohl als Beschwerdestelle für Verbraucher als auch als potenzielle Abmahn-Adressen für Online-Händler:

  • VKI
  • Bundes-Arbeiterkammer
  • Schutzverbände

Sprach-Anforderungen

Eine zentrale Frage für Multi-Country-Stores: in welcher Sprache muss die Widerrufsbelehrung vorliegen?

Österreich: deutsche Sprache zwingend. Eine Belehrung in Englisch ist nicht ausreichend. Bei regionalen Eigenheiten (z. B. Wertersatz) gelten die Schwellenwerte des österreichischen FAGG, nicht des deutschen BGB.

Aufsicht und Durchsetzung in Österreich

Wie ein Verstoß gegen das Widerrufsrecht in Österreich verfolgt wird, hängt von der nationalen Aufsichts-Struktur ab. Im Folgenden eine Übersicht der relevanten Akteure und der typischen Konsequenzen:

AspektPraxis in Österreich
HauptaufseherVerein für Konsumenteninformation (VKI)
Weitere AkteureSchutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Arbeiterkammer (Beschwerde-Erstinstanz)
Typische SanktionUnterlassungs-Klage zivilrechtlich; Verwaltungsstrafen 730-14.500 € durch BMSGPK
Reaktionsfrist14 Tage zur Stellungnahme
Abmahn-IntensitätMittel
Praxis-Hinweis Österreich verfolgt strenger als DE bei Sprache (Deutsch zwingend), aber weniger systematisch.

Cross-Border-Verkauf nach Österreich

Ein Online-Shop in Deutschland, der nach Österreich liefert, unterliegt grundsätzlich dem nationalen Verbraucherrecht des Empfangsstaates - das ergibt sich aus Art. 6 Rom-I-Verordnung. Konkret bedeutet das:

  • Sprache der Belehrung: Die Belehrung muss in der Landessprache von Österreich vorliegen - eine Englisch-Version reicht in der Regel nicht.
  • Aktive Marktbearbeitung: Wer österreichische Werbung schaltet, in Österreich versendet oder eine .at-Domain führt, bearbeitet den Markt aktiv und unterliegt vollständig dem nationalen Recht.
  • Erfüllungsort: Bei Rückversand trägt die nationale Rechtsprechung im Zweifel zugunsten des Verbrauchers - bei unklaren Klauseln zu Lasten des Händlers.
  • Aufsichtsbefugnis: Verein für Konsumenteninformation (VKI) kann auch gegen ausländische Anbieter ermitteln, soweit deren Tätigkeit auf den lokalen Markt gerichtet ist.

Audit-Trail nach Österreich-Standard

Die Aufbewahrungs-Pflichten unterscheiden sich pro Land. In Österreich gelten folgende Mindest-Anforderungen:

  • 7 Jahre für umsatzsteuer-relevante Belege (§132 BAO)
  • 3 Jahre für allgemeine Korrespondenz (§1489 ABGB)
  • Audit-Trail nachvollziehbar, manipulationssicher

Eine ausführliche Behandlung des Themas Verlaufsprotokoll, der technischen Umsetzungs-Optionen und der Schnittstellen zur DSGVO findet sich in unserem Beitrag Warum DSGVO und Widerrufsrecht zwei verschiedene Dinge sind.

Multi-Country-Setup für Shopify-Stores

Wer in Österreich und weitere EU-Länder verkauft, muss die Belehrung pro Markt in der jeweiligen Landessprache bereitstellen. In Shopify lässt sich das über Markets + lokalisierte Pages umsetzen - pro Markt eine eigene Sprachversion. Eine ausführliche Anleitung zum Multi-Country-Setup finden Sie im Magazin: Multi-Country-Widerruf-Setup: 6 EU-Sprachen automatisch ausspielen.

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