Frankreich setzt die EU-Verbraucherrechte über das Code de la consommation um.
Primärquellen - Originaltexte
Die folgenden Paragraphen und Verordnungstexte regeln das Widerrufsrecht in Frankreich im Original. Wir verlinken auf die offiziellen Gesetzes-Datenbanken - Stand: Mai 2026, vollständige Verbindlichkeit der jeweiligen amtlichen Fassung.
Droit de rétractation 14 Tage
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Umsetzungsstand der EU-Richtlinie 2023/2673
Die französische Umsetzung erfolgte mit dem Décret n° 2026-3 vom 5. Januar 2026 (Légifrance). Inkrafttreten: 19. Juni 2026.
Landesspezifische Anforderungen
01 · Sprache
Bei Verkauf an französische Verbraucher muss die Widerrufsbelehrung in Französisch vorliegen.
02 · DGCCRF-Kontrollen
Die DGCCRF führt regelmäßig Kontrollen durch.
Aufsichts- und Verbraucherschutzbehörden in Frankreich
Bei Verstößen gegen das Widerrufsrecht kommen typischerweise folgende Akteure ins Spiel - sowohl als Beschwerdestelle für Verbraucher als auch als potenzielle Abmahn-Adressen für Online-Händler:
- DGCCRF
- UFC-Que Choisir
- 60 Millions de consommateurs
Sprach-Anforderungen
Eine zentrale Frage für Multi-Country-Stores: in welcher Sprache muss die Widerrufsbelehrung vorliegen?
Französisch ist zwingend. Die DGCCRF (Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes) kontrolliert aktiv. Englische Belehrungen werden nicht akzeptiert.
Aufsicht und Durchsetzung in Frankreich
Wie ein Verstoß gegen das Widerrufsrecht in Frankreich verfolgt wird, hängt von der nationalen Aufsichts-Struktur ab. Im Folgenden eine Übersicht der relevanten Akteure und der typischen Konsequenzen:
| Aspekt | Praxis in Frankreich |
|---|---|
| Hauptaufseher | DGCCRF (Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes) |
| Weitere Akteure | UFC-Que Choisir (Konsumentenverband), INC Institut national de la consommation |
| Typische Sanktion | Verwaltungs-Bußgelder bis 75.000 € (privatpersonen) / 375.000 € (juristische Personen) |
| Reaktionsfrist | Verwaltungsverfahren mit 60-Tage-Frist |
| Abmahn-Intensität | Hoch |
Cross-Border-Verkauf nach Frankreich
Ein Online-Shop in Deutschland, der nach Frankreich liefert, unterliegt grundsätzlich dem nationalen Verbraucherrecht des Empfangsstaates - das ergibt sich aus Art. 6 Rom-I-Verordnung. Konkret bedeutet das:
- Sprache der Belehrung: Die Belehrung muss in der Landessprache von Frankreich vorliegen - eine Englisch-Version reicht in der Regel nicht.
- Aktive Marktbearbeitung: Wer französische Werbung schaltet, in Frankreich versendet oder eine .fr-Domain führt, bearbeitet den Markt aktiv und unterliegt vollständig dem nationalen Recht.
- Erfüllungsort: Bei Rückversand trägt die nationale Rechtsprechung im Zweifel zugunsten des Verbrauchers - bei unklaren Klauseln zu Lasten des Händlers.
- Aufsichtsbefugnis: DGCCRF (Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes) kann auch gegen ausländische Anbieter ermitteln, soweit deren Tätigkeit auf den lokalen Markt gerichtet ist.
Audit-Trail nach Frankreich-Standard
Die Aufbewahrungs-Pflichten unterscheiden sich pro Land. In Frankreich gelten folgende Mindest-Anforderungen:
- 10 Jahre für Handels-Dokumente (Art. L123-22 Code de commerce)
- 6 Jahre für Steuer-Belege (Art. L102B Livre des procédures fiscales)
Eine ausführliche Behandlung des Themas Verlaufsprotokoll, der technischen Umsetzungs-Optionen und der Schnittstellen zur DSGVO findet sich in unserem Beitrag Warum DSGVO und Widerrufsrecht zwei verschiedene Dinge sind.
Multi-Country-Setup für Shopify-Stores
Wer in Frankreich und weitere EU-Länder verkauft, muss die Belehrung pro Markt in der jeweiligen Landessprache bereitstellen. In Shopify lässt sich das über Markets + lokalisierte Pages umsetzen - pro Markt eine eigene Sprachversion. Eine ausführliche Anleitung zum Multi-Country-Setup finden Sie im Magazin: Multi-Country-Widerruf-Setup: 6 EU-Sprachen automatisch ausspielen.